Das Planungsinstrument Green Belt am Beispiel des Wiener Grüngürtels: Vom grünen Ring zum Freiraumnetz
Abstract
Grüngürtel sind heute essentielle Grünräume der Stadt. Diese beherbergen oftmals den Großteil der urbanen Grünflächen. Damit erfüllen Grüngürtel eine Vielzahl an Funktionen für die Stadt und deren Bevölkerung. Sie dienen nicht nur als wesentliches Planungsinstrument zur Steuerung des urbanen Wachstums und der Siedlungsentwicklung, sondern sind auch als wichtige Naherholungsgebiete bedeutend für die Lebensqualität der Stadtbevölkerung als auch für den Klimaschutz und die Klimawandelanpassung im Kampf gegen den Klimawandel.
Die Entwicklung zu diesen funktionsreichen, wertvollen Grünräumen kann nach Sara Macdonald et al. (2020) in unterschiedliche Phasen und Perioden untergliedert werden. Diese Entwicklung und die Geschichte des Planungsinstruments Grüngürtel mit den damit im Zusammenhang stehenden Governance-Problematiken kann stellvertretend anhand des Wiener Grüngürtels dargestellt werden.
Der Wiener Grüngürtel entstand 1905 als ein Grünring um die Stadt, welcher nach der Idee von Eugen Fassbender primär der Erholungsnutzung und für Freizeitaktivitäten diente. In Folge des Zweiten Weltkriegs wuchs der Grüngürtel stark an und die Form veränderte sich maßgeblich. Mit der Zweiten Donauregulierung 1978 wurde der Donauraum ein Teil des Grüngürtels und der Grüngürtel erstmals innerstädtisch erweitert. Mit den 1990er-Jahren rückte die vollständige Schließung des Grüngürtels in den Mittelpunkt der Wiener Grünraumplanung und der Grüngürtel erhielt ein neues Aussehen als grenzüberschreitendes Freiraumsystem mit fünf separaten Landschaftsteilen, die sich weit in die Metropolregion strecken.
In den letzten Jahren kam es im Zuge von neuen Stadtplanungsansätzen wie der 15-Minuten Stadt zu einem Paradigmenwandel. Der Fokus verlagerte sich weg vom Grüngürtel am Stadtrand zur Verknüpfung der innerstädtischen Grünräume mit den großflächigen Grünflächen des Grüngürtels als ein Freiraumnetz in Form von linearen Freiraumverbindungen zur Gewährleistung der Grünraumgerechtigkeit.