Mit Erbbaurechten im Bestand für mehr Nachhaltigkeit sorgen?

Vortrag
Sitzungstermin
Freitag (22. September 2023), 14:30–16:00
Sitzungsraum
HZ 6
Autor*innen
David J. Petersen (Europa-Universität Flensburg)
Kurz­be­schreib­ung
Der Umgang mit Fläche ist ein Gradmesser für Nachhaltigkeit in Städten. Wir diskutieren, welche Rolle Erbbaurechte spielen könnten, vergesellschaftete Infrastrukturen / Wohnungsbestände zu verwalten und inwiefern sie sich als Instrument für eine gemeinwohlorientierte Steuerung dessen eignen.
Schlag­wörter
Flächenverbrauch, Erbbaurecht, Gemeinwohl, Wohnen, Kommunen

Abstract

Boden ist endlich. Der Umgang mit Fläche ist daher ein zentraler Gradmesser für Nachhaltigkeit in der Stadt. Dies wird zunehmend auch politisch anerkannt (z.B. Neue Leipzig Charta, Deutscher Städtetag 2021). Denn zunehmender Flächendruck und Bodenspekulation lassen die Gestaltungsspielräume für Kommunen schrumpfen und erschweren notwendige Maßnahmen für eine sozial-ökologische Transformation. Steigende Mieten und Immobilienpreise verschärfen zugleich die soziale Ungleichheit. Ein akuter Mangel an bezahlbaren Wohnraum und insbesondere an preisgünstigen Mieten ist eine wesentliche Folge.

Vor diesem Hintergrund erfährt das bodenpolitische Instrument des Erbbaurechts steigende Aufmerksamkeit (Adrian u. a. 2021; Deutscher Verband 2019). Mehrere Städte – darunter Berlin – möchten das Prinzip, bei dem das Eigentum am Grundstück vom Besitz des Gebäudes getrennt wird, künftig stärker als ein kommunales Steuerungsinstrument nutzen. Eine Grundstücksvergabe im Erbbaurecht bietet die Möglichkeit, bestimmte Nutzungen oder Auflagen im Erbbaurechtsvertrag festzulegen, z.B. einen bestimmten Anteil von mietpreisgebundenen Wohnungen oder eine bestimmte Art der Energieversorgung etc. Weil das Grundstück im Eigentum der Kommune verbleibt, bleibt diese Art der Gestaltungsmöglichkeit langfristig erhalten.

Mit der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ist es gelungen, die Eigentumsfrage beim Wohnen zu politisieren und einen Diskursraum zu eröffnen, in dem die Sozialpflichtigkeit von Eigentum oder der Umgang mit Eigentumsrechten in Kommunen diskutierbar wird (Bunzel und Kühl 2019). In unserem Beitrag gehen wir der Frage nach, inwiefern mit Erbbaurechten, vergesellschaftete Infrastrukturen und Wohnungsbestände verwaltet werden können. Erörtert wird zudem, inwiefern Erbbaurechte ein Element für eine gemeinwohlorientierte Steuerung von Wohnungsbeständen sein könnten und wo mögliche Hürden und Grenzen dessen liegen.

LITERATUR

Adrian, Luise, Arno Bunzel, Daniela Michalski und Ricarda Pätzold. 2021. Aktive Bodenpolitik: Fundament der Stadtentwicklung. Berlin: Deutsches Institut für Urbanistik.

Bunzel, Arno und Carsten Kühl. 2019. Empfehlungen der Baulandkommission werfen Licht und Schatten. Difu-Berichte 03/2019: 4-5.

Deutscher Städtetag. 2021. Nachhaltiges und suffizientes Bauen in den Städten. Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages. https://www.staedtetag.de/positionen/beschluesse/2021/hauptausschuss-nachhaltiges-und-suffizientes-bauen-in-den-staedten-grundlagen-und-handreichung (zugegriffen: 25. Januar 2023).

Deutscher Verband. 2019. Erbbaurechte: Ein Beitrag zur Bereitstellung von Wohnbauland für den bezahlbaren Wohnungsbau? Berlin: BMI / BBSR.