Fotos in der Geographie: Rechtliche Restriktionen und ethische Vorbehalte in der Wissenschaftskommunikation

Panel
Sonderveranstaltung
Sitzungs-ID
SV-108
Termin
Mittwoch (20. September 2023), 11:00–12:30
Raum
SH 1.105
Sitzungsleitung
Janina Dobrusskin (TU Dresden)
Eric Losang (Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL))
Kurz­be­schreib­ung
Das Forschen an und mit Fotografien unterliegt erheblichen rechtlichen sowie ethischen Bedingungen und Einschränkungen. Über deren Implikationen möchten wir in dieser Session mit Expert*innen aus der Praxis der Wissenschaftskommunikation diskutieren.
Schlag­wörter
Methoden

Antje Schlottmann (Goethe-Universität Frankfurt)

Panelist

Andreas Eberth (Universität Passau)

Panelist

Julie Ren (Universität Zürich)

Panelist

Christian Städtler (Westermann Verlag)

Panelist

Paul Klimpel (iRights.Law)

Panelist

Abstract

Neben Herausforderungen bei der Verwendung von Fotografien in der geographischen Forschung ist auch die damit verbundene Wissenschaftskommunikation vielfältigen Abwägungen und Einschränkungen unterworfen. Bei der Publikation von Fotografien als Teil von Forschungsergebnissen werden insbesondere rechtliche und ethische Fragen relevant.

Die rechtliche Verantwortung für das Abdrucken von Fotografien wird von Verlagen oft an die Autor*innen abgegeben. Rechtliche Herausforderungen und Unklarheiten bestehen zum Beispiel in der Unterscheidung des Bildzitats vom wörtlichen Zitat sowie in der Bedeutung und Entwicklung von Urheberrechtsfragen. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn Replikationen von Fremdfotografien (Bildkorpus) angestrebt werden, für die Abdruckgenehmigung nicht vorliegen, erteilt werden oder einzuholen sind, aber verlagsseitig von Forscher*innen verlangt werden. Neben urheberrechtlichen Aspekten kommen auch andere Grenzen der Forschungsfreiheit zum Tragen, wenn es um die Veröffentichung von Fotografien geht. Fotografien, die auf privatem oder halböffentlichem Gelände getätigt wurden, werden z.B. dann rechtlich besonders virulent, wenn es um deren Veröffentlichung geht. Autor*innen, Herausgeber*innen und Verleger*innen müssen sich zudem nicht nur bei der Aufnahme, sondern auch bei der Kommunikation von Fotos mit ethischen Fragen auseinandersetzen. Für die Geographie betrifft dies insbesondere Fragen der Legitimation von Konstruktionsleistungen, wie z.B. ob es gerechtfertigt ist, mit der Reproduktion eines Fotos auch die mit diesem gezeigten raumbezogenen Stigmatisierungen zu reproduzieren? Darf sich die Forscherin oder der Herausgeber hier auf ihre Neutralität zurückziehen?

Das Forschen an und mit Fotografien lässt sich somit generell als eine Praxis verstehen, die erheblichen rechtlichen Bedingungen und Einschränkungen unterliegt. Über die Implikationen dieser Einschränkungen für die Freiheit der Forschung und den Umgang mit ihnen (Abwägungen des Aufnehmens und von Bildkorpuszusammenstellungen, Auslegung von Bildzitatrecht, Verfolgung von Verstößen, etc.) möchten wir in dieser Session mit Expert*innen aus der Praxis der Wissenschaftskommunikation diskutieren. Dazu laden wir Personen von unterschiedlich aufgestellten Zeitschriften und Verlagen sowie Bildarchiven, Wissenschaftler*innen und Jurist*innen ein.

Die Sitzung wird organisiert von der Foto-Gruppe vom DFG-geförderten Netzwerk „Visualising qualitative geographies: Advancing qualitative geographical research through visual representation“ (https://visqual.leibniz-ifl-projekte.de/).”