„Die Natur aber ist das Reich der Freiheit […]“: Freiheit als Menschenrecht und Menschenpflicht der Humboldtschen Wissenschaft

Vortrag
Sitzungstermin
Donnerstag (21. September 2023), 18:15–19:45
Sitzungsraum
SH 0.105
Autor*innen
Christian Schumacher (JGU Mainz)
Kurz­be­schreib­ung
Für Alexander von Humboldt ist die Natur nicht mehr das Reich der Notwendigkeit, sondern das Reich der Freiheit. Welchen Standpunkt kann aber der Mensch darin beziehen? Und ist Freiheit Voraussetzung oder Zielpunkt des schaffenden Menschen?
Schlag­wörter
Freiheit, Ganzheit, Humboldt

Abstract

Auch in der Debatte um Rechte und Pflichten ist der Mensch nicht von dem Ganzen der Natur zu trennen. Hatte Kant noch zwischen der Natur als dem Reich der Notwendigkeit und dem Menschen als dem Reich der Freiheit unterschieden, so erscheint Alexander von Humboldt (angelehnt an Schiller und angesichts der Not des auch 1806 in Europa wütenden Krieges) nunmehr die Natur als das Reich der Freiheit. Damit ist jedoch keine simple Umkehrung vorgenommen. Dem Menschen ist die Freiheit nicht grundsätzlich verwehrt, gehört er doch selbst zum Ganzen der Natur. So Alexander von Humboldt das Thema Freiheit am Anfang seines Kosmos‘ auf die Natur bezieht, so bezieht er es am Ende in den Worten seines Bruders Wilhelm auf die Naturkunde des Geistes und die Einheit des Menschengeschlechts. Die Freiheit klammert damit nicht nur das ganze Werk, sondern das Ganze selbst. Ob nun aber Freiheit wie bei Wilhelm die Voraussetzung für die schaffende Geisteskraft ist oder ob sie wie bei Alexander den Zielpunkt des Strebens bezeichnet, ferner ob nun Freiheit ein Menschenrecht oder aber eine Menschenpflicht ist, soll Inhalt des Vortrages sein.