Transformative Raumordnung: Ideen für eine Neuausrichtung

Vortrag
Sitzungstermin
Mittwoch (20. September 2023), 14:30–16:00
Sitzungsraum
HZ 13
Autor*innen
Ludger Gailing (BTU Cottbus-Senftenberg)
Kurz­be­schreib­ung
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit die Landes- und Regionalplanung bislang als transformative Planung verstanden werden kann. Auf dieser Grundlage sollen Ideen für eine transformative Raumordnung entwickelt und diskutiert werden, die auch ein neues „planning imaginary“ erfordern.
Schlag­wörter
Regionalplanung, Transformation, Landesplanung, Klimagerechtigkeit, Planning Imaginary

Abstract

Die Landes- und Regionalplanung stehen bislang nicht im Fokus der deutschen Klimapolitik. Dies überrascht, weil viele Raumnutzungen einen direkten Bezug zu Fragen des Klimaschutzes aufweisen. Beispiele sind die Verknüpfung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, der Ausbau erneuerbarer Energien, der Schutz von Treibhausgassenken und die Begrenzung der Flächeninanspruchnahme. In manchen dieser Handlungsfelder ist die Raumordnung schon bedeutsam, wenn auch bislang nicht auf der Grundlage klarer Klimaschutzziele. Eine Große Transformation hin zu einer klimagerechten Entwicklung würde erfordern, dass alle staatlichen und kommunalen Handlungsfelder hier Beiträge leisten, also auch die Raumordnung.

Der Beitrag befasst sich zunächst mit der Frage, inwieweit die Landes- und Regionalplanung bislang als transformative Planung verstanden werden kann. Dazu werden Prämissen der Großen Transformation herausgearbeitet und mit der landes- und regionalplanerischen Praxis gegenübergestellt, auch in planungstheoretischer Hinsicht. Hierzu wird auch auf die Ursprünge und die Geschichte der Raumordnung als wachstumsorientierter Planung Bezug genommen. Auf dieser Grundlage sollen Ideen für eine transformative Raumordnung entwickelt und diskutiert werden, die auch ein grundlegend neues „planning imaginary“ erfordern. Dies betrifft sowohl den Modus der Planung als auch seine Inhalte. Eine wesentlicher Aspekt wäre hierbei zudem der Abschied vom bislang im Raumordnungsgesetz normierten Verständnis einer „schwachen Nachhaltigkeit“.