Was sind Großschutzgebiete und was gehört dazu?
Teil der Sitzung
Sitzungstermin
Freitag (22. September 2023), 09:00–10:30
Sitzungsraum
SH 2.109
Autor*innen
Christof Ellger (FU Berlin; GeoUnion Alfred-Wegener-Stiftung)
Kurzbeschreibung
Nach einer allein an der rechtlichen Festsetzung orientierten Definition gehören zu den Großschutzgebieten nur Nationalpark, Biosphärenreservat und Naturpark. Eine inhaltlich ausgerichtete Begriffsbestimmung kommt dagegen zum Ergebnis, dass der Begriff weiter gefasst werden kann.
Schlagwörter
Naturschutz,
Großschutzgebiete
Abstract
Um den Begriff „Großschutzgebiet” gibt es seit Längerem eine Diskussion, insbesondere um die Frage, was darunter zu fassen ist. Ein rein legalistisch vorgehender Ansatz geht davon aus, dass zu den Großschutzgebieten nur die im Naturschutzgesetz bestimmten Kategorien Nationalpark, Biosphärenreservat und Naturpark gehören. Aus einer inhaltlich bestimmten Perspektiven kann man dagegen argumentieren, dass auch andere Kategorien unter diesen Begriff fallen, z.B. insbesondere die Geoparks. Auch Geoparks sind Großschutzgebiete: sie sind groß und sie sind Schutzgebiete.